
Golden Visa Spanien mit einer Investition von 500.000 €.
Spanien hat 2013 sein Programm für ein goldenes Visum gestartet. Eine Investition von 500.000 Euro in Immobilien wird einen Familienaufenthalt ermöglichen. Das spanische Investorenvisum kann alle zwei Jahre verlängert werden. Nach fünf Jahren ist es möglich, einen Daueraufenthalt und nach zehn Jahren eine Staatsbürgerschaft zu erhalten. Es ist nicht notwendig, in Spanien zu leben, um die Aufenthaltserlaubnis zu behalten und zu verlängern.
Programmübersicht
Das spanische Goldene Visaprogramm bietet einen Investitionsweg für Immobilien, um einen Wohnsitz in Spanien zu erhalten. In Spanien ist das Programm seit September 2013 in Betrieb. Das goldene Visaprogramm in Spanien ist flexibel in Bezug auf die Familienoptionen, die es bietet, aber es ist restriktiv, wenn es um den Weg zur Staatsbürgerschaft geht. Die staatlichen Gebühren sind niedrig und der Prozess ist schnell. Es ist ideal für den Aufenthalt, aber weniger für diejenigen, die einen zweiten Pass benötigen.
Investitionen
Eine Investition von 500.000 Euro ist für Immobilien in Spanien erforderlich. Die Immobilie, ob Wohn- oder Geschäftshaus, kann gegen Entgelt vermietet werden. Eine beliebige Anzahl von Immobilien kann die Mindestinvestition von 500.000 Euro ausmachen. Gemeinsame Käufer können Investitionen in eine Immobilie zusammenfassen. Die Immobilie kann für jede Investition, die über das Minimum hinausgeht, verpfändet werden.
Prozess
Der Golden Visa Antragsteller muss sich vor der Beantragung des Golden Visa Spanien zu der Investition verpflichtet haben. Nach Unterzeichnung eines Kaufvertrages und vor Abschluss des Kaufvertrages beim Notar kann ein Antrag gestellt werden. Die Mittel müssen jedoch für die Investition auf einem Bankkonto in Spanien bereit sein. Der Antrag auf das Aufenthaltsvisum dauert dann nur noch 10 – 15 Tage. Sie wird für zwei Jahre ausgestellt, wenn sie in Spanien beantragt wird, und kann dann bei Aufrechterhaltung der Investition um weitere fünf Jahre verlängert werden.
Sobald eine Immobilie durch uns in La Vida ausgewählt wurde, können sich die von uns empfohlenen Anwälte um das Antragsverfahren, die Übertragung und die rechtliche Betreuung der Immobilie kümmern. Eine typische Anwendung ist ein erstes Gespräch mit uns selbst, gefolgt von einem 3- oder 4-tägigen Besuch in Spanien, um Immobilien zu besichtigen, sich mit Anwälten zu treffen und ein Bankkonto zu eröffnen. Der Antrag auf ein goldenes Visum nach diesem Punkt kann innerhalb Spaniens oder bei einem Konsulat außerhalb Spaniens gestellt werden. Lesen Sie mehr über das Verfahren für Golden Visa Spanien.
Anforderungen
Zusätzlich zu den Immobilieninvestitionen benötigen die Antragsteller eines Golden Visa Spanien ein klares Strafregister, eine Krankenversicherung und ausreichende wirtschaftliche Mittel, um jeden Aufenthalt in Spanien zu decken. Auch dürfen Antragstellern zuvor weder Visa noch die Einreise in den Schengen-Raum verweigert worden sein. Antragsteller, die diese Kriterien erfüllen, erhalten das Goldene Visum in Spanien.
Gebühren
Für die Bearbeitung des goldenen Visums für den Antragsteller und die Familie fallen Anwaltsgebühren an. Diese Gebühren variieren je nach Familienzusammensetzung und Situation. Wir empfehlen, für einen Familienantrag rund 8.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich fällt eine staatliche Bearbeitungsgebühr von 70 Euro pro Antragsteller an.
Der Kauf von Immobilien in Spanien zieht bestimmte Steuern, Stempelsteuern und Gebühren nach sich. Wir empfehlen den Investoren ein Budget von insgesamt ca. 11-13%, wobei das Hauptelement die Mehrwertsteuer (IVA) ist. Hinzu kommen Übertragungskosten, typischerweise rund 1,0% des Immobilienkaufpreises.
Familie
Zu den qualifizierten Familienmitgliedern gehören der Ehepartner und alle Kinder unter 18 Jahren. Kinder ab 18 Jahren und Eltern können sich bei Unterhaltsberechtigung qualifizieren.
Steuern
Investoren werden nur dann auf ihr weltweites Einkommen besteuert, wenn sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien wohnen. Für diejenigen, die nicht in Deutschland ansässig sind, wird die Steuer auf die im Land erzielten Einkünfte, wie z.B. Mieteinnahmen, mit 24,75% erhoben. Diese kann aufwendig reduziert werden. Die Capital Gains Tax (CGT) gilt für jeden Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie. CGT beginnt bei 24% und steigt auf 27% für Gewinne über 50.000 €. Es gibt Wertberichtigungen und Abzüge, die vorgenommen werden können. Die jährliche Grundsteuer ist an die Gemeinde zu zahlen, typischerweise 200 – 400 € pro Jahr für eine Wohnung.
Leben und Arbeiten
Bewerber, die sich entscheiden, Vollzeit in Spanien zu leben, benötigen eine Krankenversicherung. Familien haben jedoch Zugang zu allen öffentlichen Dienstleistungen, einschließlich staatlicher medizinischer Versorgung und Schulbildung. Der staatliche Unterricht folgt dem spanischen Lehrplan, aber es gibt auch viele internationale Englischschulen.
Reisen
Der mit dem Goldenen Visum erworbene spanische Aufenthaltstitel ermöglicht die Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum der EU.
Spanische Staatsbürgerschaft und Reisepass
Ein dauerhafter Wohnsitz kann nach fünf Jahren in Spanien erworben werden, sofern der Antragsteller mehr als sechs Monate im Jahr im Land gelebt hat. Die Staatsbürgerschaft in Spanien kann nach 10 Jahren beantragt werden. Allerdings müssen die Antragsteller während dieses Zeitraums ihren Wohnsitz gehabt haben, um die Staatsbürgerschaft und einen spanischen Pass zu erhalten. Sobald Antragsteller entweder einen dauerhaften Wohnsitz oder eine Staatsbürgerschaft haben, steht es ihnen frei, über ihre Investition zu verfügen, da weitere Verlängerungen des goldenen Visums nicht erforderlich sind.Vorteile
Vorteile
Bewerber erhalten mit dem goldenen Visum das Recht, in Spanien zu leben, obwohl dies nicht verpflichtend ist. Es gibt keine Mindestaufenthaltsdauer. Mit der Aufenthaltskarte haben alle Familienmitglieder die Freiheit, problemlos und ohne weitere Visumanträge in und durch die Schengen-Visa-Zone der EU zu reisen. Der Erwerb eines Reisepasses in Spanien ist ein langer Prozess und erfordert, dass der Antragsteller in Spanien lebt. Eventuelle Passhalter erhalten jedoch einen europäischen Wohnsitz, d.h. die Möglichkeit, frei in der Europäischen Union zu leben, zu arbeiten, zu studieren und zu reisen.
Zusammenfassung
Das Bewerbungsverfahren ist schnell und die staatlichen Gebühren sind niedrig. Der Prozess ist sehr unkompliziert. Der Schlüssel zum spanischen Programm für goldene Visa liegt jedoch darin, dass es ein sehr restriktiver Weg zur Erlangung der Staatsbürgerschaft und eines zweiten Passes ist. In Spanien müssen die Antragsteller in dem Land wohnen, um die Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Die Voraussetzungen für das Investorenvisum sind:
Mindestinvestition von 500.000 €.
Sauberes Strafregister
Keine vorherige Einreiseverweigerung oder Visum in die EU
Ausreichende Krankenversicherung (falls Sie sich entscheiden, in Spanien zu bleiben)
Kontoauszüge zum Nachweis ausreichender Erträge
Nach Abschluss des Immobilienkaufs wird Ihr Anwalt dann Ihren Visumantrag bearbeiten. In der Regel dauert dies weitere 10 Arbeitstage vor der Ausgabe.